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§ 1

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Roland Marocke
Offroad Original
Azaleenstr. 7
04249 Leipzig
Deutschland

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Telefon: 0177 338 29 87
E-Mail: roland@marocke.de

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Roland Marocke
Azaleenstr. 7
04249 Leipzig

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§ 2

Teilnahmebedingungen Reiseleitung

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Roland Marocke als selbständigem Reiseleiter (im Folgenden „Reiseleiter") und den Teilnehmenden an den von ihm geführten Offroad-Reisen in die tunesische Sahara (im Folgenden „Teilnehmer"). Sie gelten zusätzlich und unabhängig zu dem Reisevertrag, den die Teilnehmer mit dem vermittelnden Reisebüro Overland-Experience.de abschließen:

Overland-Experience.de
Alan Lehr
Otto-Vatter-Straße 2/1
73760 Ostfildern

Der Reisevertrag selbst kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Reisebüro zustande. Es gelten dort die Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des Reisebüros. Roland Marocke ist nicht Reiseveranstalter und nicht Reisevermittler. Er empfiehlt die Reisen und führt sie als beauftragter Reiseleiter vor Ort durch.

Diese Teilnahmebedingungen erkennt der Teilnehmer mit der Buchung beim Reisebüro sowie mit der Unterschrift unter die separate Risikoanerkennungs- und Haftungsverzichtserklärung (siehe § 4) verbindlich an.

§ 2 Leistung des Reiseleiters

Der Reiseleiter erbringt im Auftrag des Reisebüros vor Ort die Leistungen, die in der jeweiligen Reisebeschreibung des Reisebüros aufgeführt sind. Dazu zählen insbesondere die Reiseleitung und das Guiding entlang der gesamten Route, die Organisation der Gruppenkommunikation per Funk, die Koordination der Zoll- und Polizeiformalitäten in Genua und Tunis, die Begleitung durch einen einheimischen Sahara-Guide in der Wüstenphase, die mechanische Erstunterstützung bei Pannen soweit möglich sowie die Unterstützung bei Bergung und Werkstattsuche.

Der Reiseleiter schuldet eine sorgfältige Reiseleitung nach bestem Wissen, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Routen, Zeiten und Aktivitäten können sich aufgrund von Wetter, Geländebedingungen, behördlichen Auflagen oder Sicherheitslage kurzfristig ändern. Solche Anpassungen liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Reiseleiters und dienen ausschließlich der Sicherheit der Gruppe.

§ 3 Anforderungen an die Teilnehmer

Die Teilnahme setzt voraus, dass die Teilnehmer körperlich und psychisch in der Lage sind, eine mehrtägige Offroad-Reise unter Wüstenbedingungen anzutreten. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, die für den Reiseverlauf relevant sein können – insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rückenleiden oder Allergien –, sind dem Reiseleiter vor Reisebeginn unaufgefordert mitzuteilen.

Das eingesetzte Fahrzeug muss die in der Reisebeschreibung genannten technischen Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere Allradantrieb mit Untersetzung sowie geländegängige AT-Reifen. Die Verantwortung für den technischen Zustand des Fahrzeugs liegt beim jeweiligen Halter. Bei offensichtlicher Untauglichkeit eines Fahrzeugs kann der Reiseleiter den Antritt der Wüstenphase aus Sicherheitsgründen verweigern – ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten gegenüber dem Reiseleiter entsteht.

Die Teilnehmer benötigen einen gültigen Führerschein, einen gültigen Reisepass, die Fahrzeugzulassung Teil 1, gegebenenfalls eine Halterhaftungs-Vollmacht und einen Versicherungsnachweis für Tunesien. Die Beschaffung dieser Dokumente liegt in der eigenen Verantwortung der Teilnehmer.

§ 4 Risikoanerkennung und Haftungsverzicht der Teilnehmer

Die Teilnehmer erkennen ausdrücklich an, dass eine Offroad-Reise durch die tunesische Sahara mit Schwierigkeitsgraden bis SG4 erhebliche körperliche und sicherheitliche Risiken birgt. Dazu zählen insbesondere

  • extreme klimatische Bedingungen wie Hitze, Sandstürme und Temperaturwechsel,
  • die Befahrung anspruchsvollen Geländes mit Risiken wie Überschlag, Festfahren oder Fahrzeugschäden,
  • die räumliche Entfernung von medizinischen Einrichtungen,
  • die Abhängigkeit von Fahrzeugtechnik, Funkverbindung und Satellitenkommunikation,
  • den Aufenthalt in einer Region mit eigener Sicherheitslage.

Mit der Teilnahme erklären die Teilnehmer, dass sie diese Risiken kennen und ausdrücklich akzeptieren. Zur Bestätigung unterzeichnet jeder Teilnehmer vor Reisebeginn eine separate Risikoanerkennungs- und Haftungsverzichtserklärung, die ihnen gesondert zur Verfügung gestellt wird. Die Unterzeichnung dieser Erklärung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wüstenphase.

Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verzichten die Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseleiter für Schäden, die

  • durch das eigene Verhalten oder Verschulden des Teilnehmers entstehen,
  • durch das Verhalten anderer Teilnehmer der Gruppe entstehen,
  • als typische und vorhersehbare Folge der Wüstenbedingungen eintreten.

Die gesetzliche Haftung des Reiseleiters bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Verzicht ausdrücklich unberührt. Die Einzelheiten dazu regelt § 6.

§ 5 Verhalten während der Reise

Die Teilnehmer verpflichten sich, in sicherheitsrelevanten Situationen den Anweisungen des Reiseleiters und des einheimischen Sahara-Guides Folge zu leisten. Das gilt insbesondere für das Fahren im Konvoi, die Fahrtechnik in Dünen, Pausen, das Wassermanagement, das Verhalten bei Pannen oder Bergungen und das Verhalten im Camp.

Der Reiseleiter ist berechtigt, Teilnehmer, die wiederholt oder grob gegen die Sicherheitsanweisungen verstoßen, sich aggressiv oder rücksichtslos verhalten oder die Gruppe gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Wüstenphase auszuschließen. In diesem Fall trägt der ausgeschlossene Teilnehmer die Kosten der Rückführung selbst. Ein Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Reiseleiter besteht nicht.

§ 6 Haftung des Reiseleiters

Der Reiseleiter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit in Bezug auf wesentliche Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Reiseleiter haftet nicht für Schäden, die durch Eigenverschulden der Teilnehmer, durch das Verhalten anderer Teilnehmer, durch Mängel am Fahrzeug des Teilnehmers oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die sich aus Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, politischen Ereignissen, Streiks, Pandemien oder Sperrungen ergeben.

Eine Haftung für die Leistungen des Reisebüros, der Fährgesellschaften, der Hotels oder anderer von den Teilnehmern selbst gebuchter Leistungen ist ausgeschlossen.

§ 7 Versicherungen

Eine ausreichende Auslandskranken- und Rückführungsversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Der Abschluss liegt in der eigenen Verantwortung der Teilnehmer. Die in der Reisebeschreibung genannte Sahara-Versicherung einschließlich Helikopter-Bergung ist Bestandteil der vom Reisebüro vermittelten Reiseleistung und ersetzt keine private Krankenversicherung.

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen

Während der Reise entstehen regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen für die Dokumentation der Tour und für spätere Marketingzwecke. Soweit Teilnehmer auf solchen Aufnahmen erkennbar sind, willigen sie mit der Teilnahme in die Nutzung der Aufnahmen auf der Website www.offroad-original.de sowie in Social-Media-Kanälen und Printmedien des Reiseleiters und des Reisebüros ein. Dieser Einwilligung kann jederzeit formlos per E-Mail an roland@marocke.de widersprochen werden. In diesem Fall werden die betreffenden Aufnahmen aus der weiteren Nutzung entfernt, soweit das mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.

Stand: 01.06.2026

§ 3

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:
Roland Marocke
Azaleenstr. 7, 04249 Leipzig
E-Mail: roland@marocke.de
Telefon: 0177 338 29 87

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Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung der Anfrage nicht mehr erforderlich sind, spätestens nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.

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Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

6. Ihre Rechte

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  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
  • Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.

7. SSL-Verschlüsselung

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Stand: 01.06.2026

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